Ludwigsburg, im Juli 2017
Die novellierte Gewerbeabfallverordnung
Zum 01.08.2017 gelten neue gesetzliche Spielregeln für die Gewerbeabfallverordnung.
Die Quintessenz besteht darin, dass gewerbliche Abfallerzeuger ihre Abfälle so weit sortieren und recyceln müssen, dass nur ein Rest von maximal zehn Prozent an gemischten Abfällen verbleibt. Wird diese Quote trotz aller Bemühungen nicht erreicht, müssen die gemischten Abfälle einer Vorbehandlung, sprich Sortierung zugeführt werden, wo sie dann maschinell in die einzelnen recyclingfähigen Stoffe getrennt werden. Wer überhaupt nicht trennen kann, muss dafür gute Gründe vorweisen.
Die konkrete Auslegung der einzelnen Neuregelungen sorgt aktuell für viele Unsicherheiten bei Unternehmern. Wichtig ist: Der Einzelfall muss geprüft werden. Und: Egal, auf welche Weise, bei KURZ finden Sie das richtige Angebot für alle Arten von Wertstoffen sowie für gemischte Abfälle zur Aufbereitung und Verwertung. Und dazu gleich die richtige Beratung und Dienstleistung.
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